Neue Fangregeln in Mecklenburg-Vorpommern: Das ändert sich für Angler
Seit dem 29. September 2026 gelten in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für mehrere Fischarten. Betroffen sind vor allem Hecht, Flussbarsch, Meerforelle und Steinbutt.
Am meisten ändert sich beim Hecht. Statt eines reinen Mindestmaßes gilt jetzt ein Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern. Zusätzlich darf in der Freizeitfischerei nur noch ein Hecht pro Angeltag und Person entnommen werden.
Der Hintergrund des Entnahmefensters ist durchaus sinnvoll: Große Hechte sind für die Fortpflanzung besonders wichtig. Genau diese Tiere sollen durch die Obergrenze von 90 Zentimetern besser geschützt werden. Das Land reagiert damit auch auf wissenschaftliche Untersuchungen der Hechtbestände in den Boddengewässern, die seit mehreren Jahren laufen.
Auch beim Flussbarsch gibt es eine neue Grenze. Pro Angeltag und Person dürfen maximal 15 Barsche entnommen werden.
Bei der Meerforelle steigt das Mindestmaß auf 48 Zentimeter.
Beim Steinbutt fällt dagegen eine bisherige Einschränkung weg: Die landesrechtliche Schonzeit wird gestrichen.
Die Änderungen gelten für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns. Die Regelungen für Binnengewässer bleiben davon unberührt.
Auch auf anglerinformationen.de werden die betroffenen Schonzeiten sowie Mindest- und Höchstmaße zeitnah angepasst. Bis die Aktualisierung vollständig eingepflegt ist, sollte im Zweifel direkt die aktuelle amtliche Regelung geprüft werden.
Stand: 2. Oktober 2026
Offizielle Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern – „Geänderte Küstenfischereiverordnung stärkt Fischbestände und schützt Meeressäuger“, 29.09.2026.