Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklenburg-Vorpommern 2026 – aktuelle Tabelle

Mecklenburg-Vorpommern

Schonzeiten und Mindestmaße inMecklenburg-Vorpommern

2026

Auch beim Angeln gilt: Nicht jeder Fisch darf zu jeder Zeit und in jeder Größe entnommen werden. In Mecklenburg-Vorpommern schützen Schonzeiten und gesetzliche Entnahmemaße die heimischen Fischbestände.

Je nach Fischart gelten Mindestmaße. Wo zusätzlich ein Höchstmaß vorgeschrieben ist, entsteht ein sogenanntes Entnahmefenster, das sowohl junge als auch besonders große und fortpflanzungsstarke Fische schützt.

Wichtig: An einzelnen Gewässern können zusätzliche oder abweichende Regelungen gelten. Prüfe deshalb vor dem Angeln immer auch die jeweilige Gewässerordnung.

Hier findest du die aktuellen Schonzeiten, Mindestmaße, Höchstmaße und Entnahmefenster für Fische in Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick.

Hinweise zu den Regelungen
Wichtiger Hinweis:Die Angaben dienen ausschließlich der Orientierung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmefenster können je nach Bundesland, Gewässer und Erlaubnisschein abweichen. Bitte informiere dich vor dem Angeln über die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen des jeweiligen Gewässerbewirtschafters. Solltest du einen Fehler oder eine veraltete Angabe entdecken, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis.

Aal

Mindestmaß
50 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.12. – 28.02.
Gilt für Binnengewässer.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Im Jahr 2026 gilt für Freizeitfischer und Angler auf EU-Ebene ein ganzjähriges Fangverbot für Aal in den gesamten EU-Meeresgewässern.

Aland

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer.

Atlantischer Lachs

Mindestmaß
60 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.09. – 31.03.
Gilt für Binnengewässer.
Mindestmaß
60 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.09. – 14.12.
Gilt für Küstengewässer.

Bachforelle

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.10. – 31.03.
Gilt für Binnengewässer.

Bachneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.

Barbe

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.

Binnenstint

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.03. – 30.04.
Gilt für Binnengewässer.

Bitterling

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.04. – 30.06.
Gilt für Binnengewässer.

Deutscher Edelkrebs

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.

Dorsch

Mindestmaß
35 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.01. – 31.03.
Gilt für Küstengewässer. Für das Jahr 2026 besteht für Freizeitfischer und Angler darüber hinaus ein ganzjähriges Fangverbot auf EU-Ebene.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Für Freizeitfischer und Angler gilt im Jahr 2026 auf EU-Ebene ein ganzjähriges Fangverbot für Dorsch.

Elritze

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.04. – 30.06.
Gilt für Binnengewässer.

Finte

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschont.

Flunder

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Küstengewässer.

Flussbarsch

Mindestmaß
17 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer.
Mindestmaß
20 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Küstengewässer.

Flussneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschont.

Glattbutt

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Küstengewässer.

Große Maräne

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.10. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer.

Hasel

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.03. – 31.05.
Gilt für Binnengewässer.

Hecht

Mindestmaß
50 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.03. – 30.04.
Gilt für Küstengewässer.
Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer. Die Fischereiberechtigten legen in der Regel eigene Schonzeiten fest; maßgeblich sind die Angaben auf der Angelerlaubnis.

Karpfen

Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer.

Kliesche

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Küstengewässer.

Maifisch

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschont.

Meerforelle

Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.09. – 31.03.
Gilt für Binnengewässer.
Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.09. – 14.12.
Gilt für Küstengewässer.

Meerneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschont.

Nase

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.

Nordseeschnäpel

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.

Ostgroppe

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.

Ostseeschnäpel

Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.11. – 30.11.
Gilt für Küstengewässer.

Quappe

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 15.02.
Gilt für Binnengewässer.
Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Küstengewässer. Keine Schonzeit in der LALLF-Tabelle angegeben.

Rapfen

Mindestmaß
35 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer.

Schlammpeitzger

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.04. – 31.07.
Gilt für Binnengewässer.

Schleie

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer.

Schmerle

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.03. – 31.05.
Gilt für Binnengewässer. In der LALLF-Tabelle als Bachschmerle (Barbatula barbatula) bezeichnet.

Scholle

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Küstengewässer. Für Berufsfischer gilt das Rückwurfverbot; untermaßige Schollen sind anzulanden und auf die Quote anzurechnen.

Steinbeißer

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.04. – 31.07.
Gilt für Binnengewässer.

Steinbutt

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.06. – 31.07.
Gilt für Küstengewässer.

Stör

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Betrifft Acipenser sturio und Acipenser oxyrinchus. Ganzjährig geschont.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Betrifft Acipenser sturio und Acipenser oxyrinchus. Ganzjährig geschont.

Sumpfkrebs

Mindestmaß
11 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer.

Wels

Mindestmaß
70 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.05. – 30.06.
Gilt für Binnengewässer.

Zander

Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
Schonzeit
23.04. – 22.05.
Gilt für Küstengewässer außerhalb der Fischereibezirke Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff.
Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
23.04. – 22.05.
Gilt für die Fischereibezirke Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff.
Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer. Die Fischereiberechtigten legen in der Regel eigene Schonzeiten fest; maßgeblich sind die Angaben auf der Angelerlaubnis.

Ziege

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjährig geschont.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschont.

Zope

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.04. – 31.05.
Gilt für Binnengewässer.

Zährte

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.05. – 31.07.
Gilt für Binnengewässer.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschont.

Äsche

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer.