- Mindestmaß
- 45 cm
- Maximalmaß
- –
- Schonzeit
- 23.04. – 22.05.
Gilt für Küstengewässer außerhalb der Fischereibezirke Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff.
- Mindestmaß
- 40 cm
- Maximalmaß
- –
- Schonzeit
- 23.04. – 22.05.
Gilt für die Fischereibezirke Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff.
- Mindestmaß
- 45 cm
- Maximalmaß
- –
- Schonzeit
- –
Gilt für Binnengewässer. Die Fischereiberechtigten legen in der Regel eigene Schonzeiten fest; maßgeblich sind die Angaben auf der Angelerlaubnis.