- Mindestmaß
- 45 cm
- Maximalmaß
- –
- Schonzeit
- 01.04. – 31.05.
Gilt, soweit dem Zander mit der Handangel nachgestellt wird.
- Mindestmaß
- 45 cm
- Maximalmaß
- –
- Schonzeit
- –
Gilt, soweit dem Zander mit Fanggeräten der Erwerbsfischerei nachgestellt wird. Schonzeit: vier aufeinanderfolgende Wochen nach Maßgabe der zeitlichen Festlegung im Hegeplan.