Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen 2026 – aktuelle Tabelle

Hessen

Schonzeiten und Mindestmaße inHessen

2026

Auch beim Angeln gilt: Nicht jeder Fisch darf zu jeder Zeit und in jeder Größe entnommen werden. In Hessen schützen Schonzeiten und gesetzliche Entnahmemaße die heimischen Fischbestände.

Je nach Fischart gelten Mindestmaße. Wo zusätzlich ein Höchstmaß vorgeschrieben ist, entsteht ein sogenanntes Entnahmefenster, das sowohl junge als auch besonders große und fortpflanzungsstarke Fische schützt.

Wichtig: An einzelnen Gewässern können zusätzliche oder abweichende Regelungen gelten. Prüfe deshalb vor dem Angeln immer auch die jeweilige Gewässerordnung.

Hier findest du die aktuellen Schonzeiten, Mindestmaße, Höchstmaße und Entnahmefenster für Fische in Hessen auf einen Blick.

Hinweise zu den Regelungen
Wichtiger Hinweis:Die Angaben dienen ausschließlich der Orientierung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmefenster können je nach Bundesland, Gewässer und Erlaubnisschein abweichen. Bitte informiere dich vor dem Angeln über die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen des jeweiligen Gewässerbewirtschafters. Solltest du einen Fehler oder eine veraltete Angabe entdecken, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis.

Aal

Mindestmaß
50 cm
Maximalmaß
70 cm
Schonzeit
15.09. – 01.03.

Bachforelle

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
60 cm
Schonzeit
01.10. – 31.03.
Gehört zur gesetzlichen Regelung für Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen und Seeforellen).

Barbe

Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
60 cm
Schonzeit
01.05. – 30.06.

Hecht

Mindestmaß
50 cm
Maximalmaß
90 cm
Schonzeit
01.02. – 15.04.

Karpfen

Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
60 cm
Schonzeit
15.03. – 31.05.
Gilt ausschließlich für die Wildform des Karpfens.

Meerforelle

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
60 cm
Schonzeit
01.10. – 31.03.
Gehört zur gesetzlichen Regelung für Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen und Seeforellen).

Moderlieschen

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.05. – 30.06.

Nase

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
40 cm
Schonzeit
15.03. – 30.04.

Rotfeder

Mindestmaß
20 cm
Maximalmaß
30 cm
Schonzeit
15.03. – 31.05.

Schleie

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
45 cm
Schonzeit
01.05. – 30.06.

Seeforelle

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
60 cm
Schonzeit
01.10. – 31.03.
Gehört zur gesetzlichen Regelung für Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen und Seeforellen).

Zander

Mindestmaß
50 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Keine Schonzeit nach § 2 HFischV.

Äsche

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
45 cm
Schonzeit
01.03. – 15.05.