- Mindestmaß
- 15 cm
- Maximalmaß
- –
- Schonzeit
- 01.02. – 15.05.
Während der Raubfischschonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai sind nach den Bedingungen des Fischeramts Bremen jegliche Spinnfischerei sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen verboten.