Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen 2026 – aktuelle Tabelle

Bremen

Schonzeiten und Mindestmaße inBremen

2026

Auch beim Angeln gilt: Nicht jeder Fisch darf zu jeder Zeit und in jeder Größe entnommen werden. In Bremen schützen Schonzeiten und gesetzliche Entnahmemaße die heimischen Fischbestände.

Je nach Fischart gelten Mindestmaße. Wo zusätzlich ein Höchstmaß vorgeschrieben ist, entsteht ein sogenanntes Entnahmefenster, das sowohl junge als auch besonders große und fortpflanzungsstarke Fische schützt.

Wichtig: An einzelnen Gewässern können zusätzliche oder abweichende Regelungen gelten. Prüfe deshalb vor dem Angeln immer auch die jeweilige Gewässerordnung.

Hier findest du die aktuellen Schonzeiten, Mindestmaße, Höchstmaße und Entnahmefenster für Fische in Bremen auf einen Blick.

Hinweise zu den Regelungen
Wichtiger Hinweis:Die Angaben dienen ausschließlich der Orientierung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmefenster können je nach Bundesland, Gewässer und Erlaubnisschein abweichen. Bitte informiere dich vor dem Angeln über die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen des jeweiligen Gewässerbewirtschafters. Solltest du einen Fehler oder eine veraltete Angabe entdecken, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis.

Aal

Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.11. – 31.01.
Schonzeit gemäß den veröffentlichten Bedingungen des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Atlantischer Lachs

Mindestmaß
60 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.10. – 15.03.

Atlantischer Stör

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. In den Bedingungen als Stör (Acipenser sturio) bezeichnet. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Bachforelle

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.10. – 15.03.

Bachneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Bitterling

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Deutscher Edelkrebs

Mindestmaß
11 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.11. – 30.06.
In den Bedingungen des Fischeramts Bremen als Flusskrebs (Astacus astacus) bezeichnet.

Döbel

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Keine Schonzeit in den veröffentlichten Bedingungen des Fischeramts Bremen angegeben.

Finte

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Flunder

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Keine Schonzeit in den veröffentlichten Bedingungen des Fischeramts Bremen angegeben.

Flussbarsch

Mindestmaß
15 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.02. – 15.05.
Während der Raubfischschonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai sind nach den Bedingungen des Fischeramts Bremen jegliche Spinnfischerei sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen verboten.

Flussneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Hecht

Mindestmaß
60 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.02. – 15.05.
Während der Raubfischschonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai sind nach den Bedingungen des Fischeramts Bremen jegliche Spinnfischerei sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen verboten.

Kleine Fluss- oder Bachmuschel

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. In den Bedingungen als Kleine Flussmuschel (Unio crassus) bezeichnet. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Maifisch

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Meerforelle

Mindestmaß
50 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.10. – 15.03.

Meerneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Nordseeschnäpel

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Quappe

Mindestmaß
35 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Keine Schonzeit in den veröffentlichten Bedingungen des Fischeramts Bremen angegeben.

Rapfen

Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Keine Schonzeit in den veröffentlichten Bedingungen des Fischeramts Bremen angegeben.

Schlammpeitzger

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Schmerle

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Schneider

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Steinbeißer

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Westgroppe

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. In den Bedingungen als Groppe (Cottus gobio) bezeichnet. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Zander

Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.02. – 15.05.
Während der Raubfischschonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai sind nach den Bedingungen des Fischeramts Bremen jegliche Spinnfischerei sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen verboten.

Zährte

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Ganzjähriges Entnahmeverbot. Gilt für die Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen für die bremische Weser und die Lesum.

Äsche

Mindestmaß
35 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.03. – 15.05.