Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen 2026 – aktuelle Tabelle

Niedersachsen

Schonzeiten und Mindestmaße inNiedersachsen

2026

Auch beim Angeln gilt: Nicht jeder Fisch darf zu jeder Zeit und in jeder Größe entnommen werden. In Niedersachsen schützen Schonzeiten und gesetzliche Entnahmemaße die heimischen Fischbestände.

Je nach Fischart gelten Mindestmaße. Wo zusätzlich ein Höchstmaß vorgeschrieben ist, entsteht ein sogenanntes Entnahmefenster, das sowohl junge als auch besonders große und fortpflanzungsstarke Fische schützt.

Wichtig: An einzelnen Gewässern können zusätzliche oder abweichende Regelungen gelten. Prüfe deshalb vor dem Angeln immer auch die jeweilige Gewässerordnung.

Hier findest du die aktuellen Schonzeiten, Mindestmaße, Höchstmaße und Entnahmefenster für Fische in Niedersachsen auf einen Blick.

Hinweise zu den Regelungen
Wichtiger Hinweis:Die Angaben dienen ausschließlich der Orientierung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmefenster können je nach Bundesland, Gewässer und Erlaubnisschein abweichen. Bitte informiere dich vor dem Angeln über die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen des jeweiligen Gewässerbewirtschafters. Solltest du einen Fehler oder eine veraltete Angabe entdecken, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis.

Aal

Mindestmaß
35 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer außerhalb der gesetzlichen regionalen Ausnahmegebiete mit einem Mindestmaß von 28 cm.
Mindestmaß
28 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt in den kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven sowie in den Landkreisen Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade.
Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Küstengewässer.

Atlantischer Lachs

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Grundsätzlich ganzjähriges Fangverbot. Für als Besatz eingebrachte Lachse gilt eine Ausnahme.
Mindestmaß
50 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.10. – 15.03.
Gilt ausschließlich für als Besatz eingebrachte Lachse.
Mindestmaß
60 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.10. – 15.03.
Gilt für Küstengewässer.

Atlantischer Stör

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Grundsätzlich ganzjähriges Fangverbot. Für als Besatz eingebrachte Störe gilt eine Ausnahme.
Mindestmaß
100 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.07.
Gilt ausschließlich für als Besatz eingebrachte Störe.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschützt.

Bachforelle

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.10. – 15.02.
Gilt für Binnengewässer.

Bachneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjähriges Fangverbot.

Barbe

Mindestmaß
35 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer. Keine gesetzliche Artenschonzeit nach § 4 BiFischO.

Bitterling

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjähriges Fangverbot.

Deutscher Edelkrebs

Mindestmaß
11 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.11. – 30.06.
Gilt für Binnengewässer. In der BiFischO als Flusskrebs (Edelkrebs) bezeichnet.

Elritze

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjähriges Fangverbot.

Flussneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjähriges Fangverbot.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschützt.

Glattbutt

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Küstengewässer. In der NKüFischO auch als Kleist bezeichnet.

Hecht

Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.02. – 15.04.
Gilt für Binnengewässer.
Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.02. – 15.04.
Gilt für Küstengewässer.

Maifisch

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschützt.

Meerforelle

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Grundsätzlich ganzjähriges Fangverbot. Für als Besatz eingebrachte Meerforellen gilt eine Ausnahme.
Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.10. – 15.02.
Gilt ausschließlich für als Besatz eingebrachte Meerforellen.
Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.10. – 15.02.
Gilt für Küstengewässer.

Meerneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjähriges Fangverbot.
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschützt.

Meeräsche

Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Küstengewässer.

Nase

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Grundsätzlich ganzjähriges Fangverbot. Als Besatz eingebrachte Nasen dürfen nach § 2 Abs. 2 BiFischO gefangen werden.
Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt ausschließlich für Nasen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind. Für diese Satzfisch-Ausnahme ist in § 4 BiFischO keine eigene Artenschonzeit festgelegt.

Nordseeschnäpel

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Küstengewässer. Ganzjährig geschützt.

Quappe

Mindestmaß
35 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer. Keine gesetzliche Artenschonzeit nach § 4 BiFischO.

Rapfen

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Grundsätzlich ganzjähriges Fangverbot. Als Besatz eingebrachte Rapfen dürfen nach § 2 Abs. 2 BiFischO gefangen werden.
Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt ausschließlich für Rapfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind. Für diese Satzfisch-Ausnahme ist in § 4 BiFischO keine eigene Artenschonzeit festgelegt.

Regenbogenforelle

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer. Keine gesetzliche Artenschonzeit nach § 4 BiFischO.

Schlammpeitzger

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjähriges Fangverbot.

Schmerle

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. In der BiFischO als Bachschmerle bezeichnet. Ganzjähriges Fangverbot.

Steinbeißer

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. Ganzjähriges Fangverbot.

Steinbutt

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Küstengewässer.

Wels

Mindestmaß
50 cm
Maximalmaß
Schonzeit
Gilt für Binnengewässer. Keine gesetzliche Artenschonzeit nach § 4 BiFischO.

Westgroppe

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Gilt für Binnengewässer. In der BiFischO als Groppe (Koppe, Mühlkoppe) (Cottus gobio) bezeichnet. Ganzjähriges Fangverbot.

Zander

Mindestmaß
35 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.03. – 30.04.
Gilt für Binnengewässer.
Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
Schonzeit
15.03. – 15.05.
Gilt für Küstengewässer.

Äsche

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
Schonzeit
01.03. – 15.05.
Gilt für Binnengewässer.