Schonzeiten und Mindestmaße in Hamburg 2026 – aktuelle Tabelle

Hamburg

Schonzeiten und Mindestmaße inHamburg

2026

Auch beim Angeln gilt: Nicht jeder Fisch darf zu jeder Zeit und in jeder Größe entnommen werden. In Hamburg schützen Schonzeiten und gesetzliche Entnahmemaße die heimischen Fischbestände.

Je nach Fischart gelten Mindestmaße. Wo zusätzlich ein Höchstmaß vorgeschrieben ist, entsteht ein sogenanntes Entnahmefenster, das sowohl junge als auch besonders große und fortpflanzungsstarke Fische schützt.

Wichtig: An einzelnen Gewässern können zusätzliche oder abweichende Regelungen gelten. Prüfe deshalb vor dem Angeln immer auch die jeweilige Gewässerordnung.

Hier findest du die aktuellen Schonzeiten, Mindestmaße, Höchstmaße und Entnahmefenster für Fische in Hamburg auf einen Blick.

Hinweise zu den Regelungen
Wichtiger Hinweis:Die Angaben dienen ausschließlich der Orientierung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmefenster können je nach Bundesland, Gewässer und Erlaubnisschein abweichen. Bitte informiere dich vor dem Angeln über die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen des jeweiligen Gewässerbewirtschafters. Solltest du einen Fehler oder eine veraltete Angabe entdecken, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis.

Aal

Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
75 cm
Schonzeit
Tageshöchstfangmenge in den Freien Gewässern: 3 Aale.

Atlantischer Lachs

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Atlantischer Stör

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO. Im Gesetz als Stör (Acipenser sturio) bezeichnet. Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Bachforelle

Mindestmaß
20 cm
Maximalmaß
40 cm
Schonzeit
15.10. – 15.02.
Schonzeit für Forellen gilt nicht in gewerblichen Fischzuchtbetrieben.

Bachneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Bitterling

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Elritze

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Finte

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Flussbarsch

Mindestmaß
10 cm
Maximalmaß
35 cm
Schonzeit

Flussneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Hasel

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Hecht

Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
75 cm
Schonzeit
01.02. – 31.05.
Tageshöchstfangmenge in den Freien Gewässern: 2 Fische.

Karpfen

Mindestmaß
35 cm
Maximalmaß
Schonzeit

Kleiner Stichling

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO. Im Gesetz als Neunstachliger Stichling (Pungitius pungitius) bezeichnet. Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Maifisch

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Meerforelle

Mindestmaß
40 cm
Maximalmaß
65 cm
Schonzeit
15.10. – 15.02.
Schonzeit für Forellen gilt nicht in gewerblichen Fischzuchtbetrieben. Tageshöchstfangmenge in den Freien Gewässern: 2 Fische.

Meerneunauge

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Moderlieschen

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Nordseeschnäpel

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Ostseeschnäpel

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Quappe

Mindestmaß
30 cm
Maximalmaß
50 cm
Schonzeit
Tageshöchstfangmenge in den Freien Gewässern: 3 Quappen.

Rapfen

Mindestmaß
50 cm
Maximalmaß
70 cm
Schonzeit
Tageshöchstfangmenge in den Freien Gewässern: 1 Rapfen.

Schlammpeitzger

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Schleie

Mindestmaß
25 cm
Maximalmaß
45 cm
Schonzeit

Schmerle

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Steinbeißer

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Weißflossengründling

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO. Im Gesetz als Stromgründling (Romanogobio belingi) bezeichnet. Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Westgroppe

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO. Im Gesetz als Groppe (Cottus gobio) bezeichnet. Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Zander

Mindestmaß
45 cm
Maximalmaß
75 cm
Schonzeit
01.02. – 31.05.
Tageshöchstfangmenge in den Freien Gewässern: 2 Fische. Während der Zanderschonzeit gelten zusätzliche Beschränkungen für tote Köderfische, Fischfetzen und Kunstköder.

Zährte

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 31.12.
Artenschutz nach § 6 HmbFAnGDVO: Darf nicht gezielt befischt und getötet werden.

Äsche

Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
01.01. – 15.05.