Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt 2026 – aktuelle Tabelle

Sachsen-Anhalt

Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt

2026

Hier findest du die geltenden Schonzeiten sowie Mindest- und Höchstmaße der einzelnen Fischarten übersichtlich zusammengefasst. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben zur Entnahme sind damit schnell auffindbar.

Je nach Gewässer können zusätzliche oder abweichende Bestimmungen gelten. Beachte deshalb neben den gesetzlichen Vorgaben immer auch die jeweilige Gewässerordnung.

Hinweise zu den Regelungen
Wichtiger Hinweis:Die Angaben dienen ausschließlich der Orientierung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmefenster können je nach Bundesland, Gewässer und Erlaubnisschein abweichen. Bitte informiere dich vor dem Angeln über die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen des jeweiligen Gewässerbewirtschafters. Solltest du einen Fehler oder eine veraltete Angabe entdecken, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis.

Aal

Mindestmaß
50 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
Keine Vorgabe

Atlantischer Lachs

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Bachforelle

Mindestmaß
25 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
15.09. – 31.03.

Bachneunauge

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Bachschmerle

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Barbe

Mindestmaß
45 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.04. – 30.06.

Bitterling

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Elritze

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Finte

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Flussneunauge

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Groppe

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Große Maräne

Mindestmaß
30 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
Keine Vorgabe

Hecht

Mindestmaß
50 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
15.02. – 30.04.

Karpfen

Mindestmaß
35 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
Keine Vorgabe

Kleine Maräne

Mindestmaß
12 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
Keine Vorgabe

Maifisch

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Meerforelle

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Meerneunauge

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Moderlieschen

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Nase

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Nordseeschnäpel

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Quappe

Mindestmaß
30 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
Keine Vorgabe

Rapfen

Mindestmaß
40 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
Keine Vorgabe

Schlammpeitzger

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Schleie

Mindestmaß
25 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
Keine Vorgabe

Schneider

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Steinbeißer

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Stör

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Weißflossengründling

Ganzjährig geschützt
Mindestmaß
Keine Vorgabe
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.01. – 31.12.

Zander

Mindestmaß
50 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
15.02. – 31.05.

Zährte

Mindestmaß
30 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
Keine Vorgabe

Äsche

Mindestmaß
30 cm
Höchstmaß
Keine Vorgabe
Schonzeit
01.12. – 15.05.