- Mindestmaß
- –
- Maximalmaß
- –
- Schonzeit
- 01.01. – 31.12.
Ganzjährig geschützt nach § 5 LFO. In der Verordnung als Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus) bezeichnet. Das Fangverbot gilt nicht für geschlossene Privatgewässer, die ausschließlich der Fischzucht dienen.